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Mit dem Begriff Zeitarbeit wird ein Beschäftigungsverhältnis beschrieben, bei dem ein Zeitarbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an eine dritte Firma entliehen wird. Diese Dreiecks-Beziehung nennt man auch Arbeitnehmerüberlassung.
Der Zeitarbeitnehmer erhält einen Arbeitsvertrag mit einem so genannten Verleiher. Dieser überlässt den Beschäftigten für eine bestimmte Zeit an eine dritte Firma, bei welcher er tätig wird.
Die Vermont GmbH Bochum kann auf eine über 20-jährige Tradition im Bereich der Personaldienstleistung blicken. Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen mit unseren zahlreichen Kundenunternehmen und unseren hervorragenden Kontakten in alle Wirtschaftszweige.
Qualifizierte und feste Ansprechpartner garantieren Ihnen eine umfassende Beratung in allen Fragen zur Stellensuche. Dabei wird von uns auf Vertraulichkeit und Datenschutz größten Wert gelegt.
Sie erhalten eine tarifvertragliche Bezahlung. Darin enthalten ist Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zuschläge für Überstunden und Schichtarbeit sowie eine leistungsorientierte Vergütung Ihrer Tätigkeit.
Ja. In vielen Fällen werden Zeitarbeitnehmer nach dem Abschluss eines zeitlich befristeten Einsatzes von dem Kundenbetrieb übernommen. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit, entsprechendes Personal in einem Zeitarbeitsverhältnis zu testen und bei zufriedenstellenden Leistungen fest anzustellen. Diese so genannte “Brückenfunktion” von Zeitarbeit, bei der Zeitarbeiter von Kundenunternehmen anschließend übernommen werden, betrifft mittlerweile über 30% der Zeitarbeitnehmer.
Die Vermont GmbH ist Mitglied beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.). Demnach gilt der mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) abgeschlossene eigenständige Branchentarifvertrag (Tarifregister-Nr.: V25906/1 bis 5).
Seit dem Fall des “Vermittlungsmonopols” im Jahr 2003 dürfen auch Personaldienstleistungsunternehmen Fachpersonal vermitteln. Dabei werden insbesondere Fach- und Führungskräfte gesucht. Als hochqualifizierter Spezialist sind Sie auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt und somit auch für uns als Zeitarbeitsunternehmen ein äußerst interessanter Bewerber.
In erster Linie ist es entscheidend, dass eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Diese wird vom Landesarbeitsamt des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt. Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. ein Qualitätskriterium, da dieser sich für fachliche Standards, z. B. einen tariflichen Mindestlohn, stark macht. Verbandsmitglieder sind daran gebunden.
Kompetente und fachlich qualifizierte Beratung ist ein weiteres Merkmal für Qualität. Werden Ihre Kenntnisse und Qualifikationen richtig erfragt? Werden auch kritische Punkte aus Ihrem Arbeitsleben thematisiert? Wenn ja, dann sind Sie bei einem guten Personaldienstleister.
Grundsätzlich müssen Zeitarbeitnehmer den gleichen Lohn, wie die Kollegen in dem Betrieb, in dem der Zeitarbeitnehmer eingesetzt ist, erhalten. Kommt ein Zeitarbeitstarifvertrag zur Anwendung, so ist der vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsfirmen (iGZ e.V.) mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ausgehandelte Tarifvertrag für uns bindend.